ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HEALTHY CLIMATE SOLUTIONS BV

ARTIKEL 1. DEFINITIONEN

1.1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) bezeichnet HCS: Healthy Climate Solutions BV,befindet sich in Driebergen.

1.2. In diesen Geschäftsbedingungen bedeutet Lieferung: eine Lieferung von Geräten und/oder Teilen.

1.3. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Endbenutzer“ die natürliche oder juristische Person, mit der die andere Partei einen Vertrag über die Vermietung oder den Verkauf der Ausrüstung abgeschlossen hat.

1.4. In diesen Bedingungen ist unter „Gerät“ beispielsweise ein Healthy Climate Monitor zu verstehen.

1.5. In diesen Geschäftsbedingungen bedeutet Handbuch: die von HCS bereitgestellten Anweisungen und Richtlinien und alle zugehörigen Ergänzungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Installationshandbuch) in Bezug auf die Verwendung, Wartung und Instandhaltung der Ausrüstung.

1.6. In diesen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Gegenpartei“ eine Partei, die Ausrüstung oder Teile davon von HCS mietet oder kauft.

1.7. In diesen Bedingungen bezeichnet der Begriff „Teile“ alle Teile und Komponenten, die für die Ausrüstung hergestellt oder geliefert oder in die Ausrüstung eingebaut werden, einschließlich aller Teile und Komponenten, die für den Austausch defekter Teile und/oder die Wartung der Ausrüstung verwendet werden.

ARTIKEL 2. ANWENDBARKEIT

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten und sind integraler Bestandteil von

  • (a) alle Angebote, Vorschläge und Kostenvoranschläge (nachfolgend zusammenfassend „Angebote“ genannt) von HCS,
  • (b) alle Annahmen, Anerkennungen oder Bestätigungen durch HCS (nachfolgend zusammenfassend als „Bestätigungen“ bezeichnet) von Bestellungen oder Kaufaufträgen der Gegenpartei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestellungen und Kaufaufträge der Gegenpartei, die sich aus Preisvereinbarungen oder Rahmenverträgen zwischen HCS und der Gegenpartei ergeben, es sei denn, HCS und die Gegenpartei haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  • (c) jede Vereinbarung, die sich aus einem Angebot oder einer Bestätigung ergibt, und
  • (d) jede Vereinbarung, in die diese Bedingungen durch Bezugnahme aufgenommen werden; die in (c) und (d) genannten Arten von Vereinbarungen werden im Folgenden gemeinsam als „Vereinbarung“ bezeichnet.

2.2. Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich ausgeschlossen.

ARTIKEL 3. ANGEBOTE, ANNAHME UND VEREINBARUNG

3.1. Sämtliche Angebote von HCS zum Abschluss eines Vertrages sind widerruflich, auch wenn darin eine Annahmefrist angegeben ist.

3.2. Alle von der Gegenpartei angenommenen Angebote können von HCS bis zu 5 Tage nach dem Datum der Annahme durch die Gegenpartei widerrufen werden.

3.3. HCS ist erst an die Bestellung der Gegenpartei gebunden, nachdem HCS die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt hat oder mit der Ausführung der Bestellung begonnen hat (die „Bestellung“).

3.4. Änderungen an Angeboten oder Verträgen werden erst wirksam, wenn sie von HCS schriftlich angenommen wurden.

3.5. Der Inhalt von Werbemitteln, insbesondere Websites, Broschüren und Prospekten, ist für HCS nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

ARTIKEL 4. PREISE

4.1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro, exklusive Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben.

4.2. Die vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Materialkosten, Löhnen, Abgaben/Zöllen und Wechselkursen undGrundlage hierfür ist die jeweils aktuelle Fassung der Incoterms.

4.3. Erhöhen sich nach der Auftragsbestätigung einer oder mehrere der Selbstkostenfaktoren, ist HCS berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.

ARTIKEL 5. LIEFERUNG UND LIEFERZEIT

5.1. Die Lieferung erfolgtCICHP(gemäß der neuesten Fassung der Incoterms)an dem in der Bestellung angegebenen Ort, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist.

5.2. Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist ein Richtwert und kann von der Gegenpartei niemals als endgültige Frist angesehen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.3. Sofern die Erfüllung des Vertrags nicht endgültig und zweifelsfrei unmöglich geworden ist, kann der Vertrag von der Gegenpartei wegen Überschreitung des Liefertermins nicht gekündigt werden, es sei denn, HCS erfüllt den Vertrag auch innerhalb einer HCS gesetzten angemessenen Frist nach dem vereinbarten Liefertermin nicht oder nicht vollständig. In diesem Fall ist eine Kündigung nur zulässig, sofern von der Gegenpartei eine Einhaltung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann.

5.4. HCS ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen. Teillieferungen stellen keine „unvollständige Lieferung“ im Sinne von Artikel 9.1 dar.

5.5. Nimmt der Vertragspartner die Lieferung beim Kauf von Geräten nicht zum vereinbarten Liefertermin an, werden die Geräte und/oder Teile auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners eingelagert und HCS ist berechtigt, die Geräte und/oder Teile vier Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin (privat) zu verkaufen. Der entgangene Erlös (sofern zutreffend) sowie sämtliche HCS in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten gehen unbeschadet der sonstigen Rechte von HCS zu Lasten des Vertragspartners.

ARTIKEL 6. LIZENZEN UND VORSCHRIFTEN

6.1. Die Gegenpartei ist verantwortlich und trägt das Risiko für die Beschaffung allerUnterlagen, Genehmigungen und Lizenzendie im Zusammenhang mit der Lieferung, Installation oder Verwendung der zu liefernden Geräte und/oder Teile erforderlich sind.

6.* Ist die Gegenpartei nicht der Endnutzer, ist die Gegenpartei für Vereinbarungen über die vom Gerät beim Endnutzer erfassten Daten und Fotos verantwortlich. Dies betrifft beispielsweise die Verwendung von Daten und Fotos für Diagnose, Analyse, Beratung und Veröffentlichung. Die Vereinbarungen müssen stets der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.

6.2. Die Lieferung erfolgt gemäß den vereinbarten Spezifikationen. Der Vertragspartner ist für etwaige Anpassungen der gelieferten Ausrüstung und/oder Teile, die aufgrund lokaler Anforderungen oder Vorschriften erforderlich sind, verantwortlich und trägt die Kosten dafür.

ARTIKEL 7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. Sämtliche zu liefernden Geräte und/oder Teile bleiben Eigentum von HCS, bis HCS die vollständige Zahlung für die Geräte und/oder Teile erhalten hat.

7.2. Kommt die Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht nach, ist HCS jederzeit berechtigt, die gelieferten Geräte und/oder Teile von der Gegenpartei oder von der Partei, die die Geräte und/oder Teile für die Gegenpartei verwahrt, abzuholen (oder abholen zu lassen). Die Gegenpartei ist verpflichtet, HCS bei der Abholung uneingeschränkt zu unterstützen.

7.3. Die Gegenpartei darf die in diesen Bedingungen genannten Geräte und/oder Teile im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit nutzen, verarbeiten oder verkaufen; die Geräte und/oder Teile dürfen jedoch nicht verpfändet oder als Sicherheit überlassen werden.für eine Schuld gegenüber einem Dritten.

7.4 Alle mit dem Gerät erfassten Daten und Fotos sind Eigentum des Endnutzers. Die Daten und Fotos werden von HCS gespeichert und aufbewahrt, solange die Zahlungsbedingungen vom Vertragspartner eingehalten werden.

ARTIKEL 8. KONTROLLPFLICHT

8.1. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung und sonstiger sichtbarer Mängel müssen HCS unverzüglich nach Lieferung, spätestens jedoch fünf Werktage nach Lieferdatum schriftlich mitgeteilt werden. Versteckte Mängel müssen HCS spätestens zehn Werktage nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

8.2. Für eine wirksame Beanstandung ist es erforderlich, dass die Gegenpartei die erforderliche Nachprüfung der gelieferten Geräte und/oder Teile vorgenommen hat und HCS die Möglichkeit zur Prüfung der Geräte und/oder Teile gegeben hat.

ARTIKEL 9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1. Sofern in den Bedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, besteht eine Gewährleistung für die Geräte und/oder Teile, die HCS liefert, für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Lieferung.

9.2. HCS gewährleistet, dass die gelieferten Geräte und/oder Teile zum Zeitpunkt der Lieferung den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.

9.3. Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, Unfall, Verschleiß, Reparaturen oder Änderungen durch die Gegenpartei oder Dritte zurückzuführen sind.

9.4. Im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet sich HCS, nach eigener Wahl entweder die mangelhaften Geräte und/oder Teile zu reparieren oder zu ersetzen.

9.5. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn die Gegenpartei oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HCS Reparaturen, Änderungen oder Wartungsarbeiten an den Geräten und/oder Teilen durchführen.

ARTIKEL 10. HAFTUNG

10.1. HCS haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HCS zurückzuführen sind.

10.2. Die Haftung von HCS für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

10.3. Die Haftung von HCS ist auf den Betrag beschränkt, den die Haftpflichtversicherung von HCS in dem jeweiligen Fall zahlt, höchstens jedoch auf den Betrag des Kaufpreises der gelieferten Geräte und/oder Teile.

ARTIKEL 11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

11.1. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

11.2. Im Falle des Zahlungsverzugs ist HCS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat zu berechnen.

11.3. Sämtliche Kosten, die HCS im Zusammenhang mit dem Inkasso von Forderungen entstehen, einschließlich Anwaltskosten und Gerichtskosten, gehen zu Lasten der Gegenpartei.

ARTIKEL 12. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

12.1. HCS behandelt alle personenbezogenen Daten der Gegenpartei vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.

12.2. Die Gegenpartei verpflichtet sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, vertraulich zu behandeln.

ARTIKEL 13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

13.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist der Sitz von HCS.

13.4. Die Gegenpartei verpflichtet sich, HCS von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die sich aus der Verwendung oder dem Missbrauch der Ausrüstung oder Teile durch die Gegenpartei oder Dritte ergeben.

ARTIKEL 14. EINHALTUNG DER GESETZGEBUNG

14.1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen in Bezug auf die Verwendung, Handhabung und den Betrieb der Ausrüstung und/oder Teile einzuhalten.

14.2. Die Gegenpartei muss alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Zulassungen für die Nutzung und den Betrieb der Ausrüstung und/oder Teile einholen.

14.3. Die Gegenpartei informiert HCS unverzüglich über alle behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen, die die Leistung oder Verwendung der Ausrüstung und/oder Teile beeinträchtigen könnten.

ARTIKEL 15. VERTRAULICHKEIT

15.1. Jede Partei behandelt alle von der anderen Partei erhaltenen Informationen vertraulich, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass sie vertraulich sind.

15.2. Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder für die Erfüllung des Vertrags erforderlich.

15.3. Die Geheimhaltungsverpflichtungen bleiben auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von fünf Jahren bestehen.

ARTIKEL 16. ANWENDBARES RECHT

16.1. Der Vertrag und alle Streitigkeiten, die sich daraus oder im Zusammenhang damit ergeben, unterliegen den Gesetzen der von den Parteien vereinbarten Gerichtsbarkeit und werden entsprechend ausgelegt.

16.2. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

ARTIKEL 17. KÜNDIGUNG

17.1. Jede Partei kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrags verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung, in der der Verstoß näher bezeichnet wird, behebt.

17.2. HCS kann den Vertrag sofort kündigen, wenn die Gegenpartei zahlungsunfähig wird, Konkurs anmeldet oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt.

17.3. Nach der Kündigung ist die Gegenpartei verpflichtet, sämtliches Eigentum und alle vertraulichen Informationen von HCS unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.

ARTIKEL 18. STREITIGKEITEN

18.1. Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, werden zunächst durch Verhandlungen zwischen den Parteien gütlich beigelegt.

18.2. Kann die Streitigkeit nicht innerhalb von 30 Tagen gütlich beigelegt werden, wird sie endgültig durch ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln der von den Parteien vereinbarten Schiedsinstitution beigelegt.

18.3. Der Ort des Schiedsverfahrens ist die von den Parteien vereinbarte Stadt und die Schiedssprache ist Englisch.